Allgemeine Voraussetzungen zum Hochschulstudium

 

Jeder deutsche Studienbewerber ist zu dem von ihm gewΣhlten Hochschulstudium berechtigt, wenn er die fⁿr das Studium erforderliche Qualifikation (Hochschulreife) nachweist und die Zulassungs- und Immatrikulationsbedingungen erfⁿllt.

Durch die allgemeine Hochschulreife wird die Berechtigung zum Studium aller an der UniversitΣt Tⁿbingen vertretenen StudiengΣnge erworben. Die allgemeine Hochschulreife wird nachgewiesen durch eine der folgenden Qualifikationen:

 

Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt - je nach Schultyp, an dem sie er-worben wird - zum Studium einer Auswahl der an der UniversitΣt Tⁿbingen vertretenen StudiengΣnge. Eine fachgebundene Hochschulreife kann erworben werden durch:

 

Wenn der Umfang der Studienberechtigung in Baden-Wⁿrttemberg nicht aus dem Zeugnis ersichtlich ist, geben die Studentenabteilung der UniversitΣt Tⁿbingen und die zustΣndigen Schulbeh÷rden Auskunft.

 

Besondere Zugangsvoraussetzung fⁿr das Fach Sport

Fⁿr das Studium des Faches Sport ist in Baden-Wⁿrttemberg zusΣtzlich eine vorhergehende Sporteingangsprⁿfung erforderlich, die jeweils im Mai am Institut fⁿr Sportwissenschaft abgelegt werden kann. Die Anmeldung mu▀ bis spΣtestens 15. Mai (Ausschlu▀frist) beim Studentensekretariat der UniversitΣt Tⁿbingen, Wilhelmstra▀e 11, 72074 Tⁿbingen eingereicht werden.

 

Wichtiger Hinweis

Studienbewerber sollten sich rechtzeitig darⁿber informieren, ob sie mit ihrer Hochschulreife die Zugangsvoraussetzungen fⁿr den Studiengang ihrer Wahl erfⁿllen. Dies ist besonders dann sehr wichtig, wenn die Hochschulzugangsberechtigung in frⁿheren Jahren erworben wurde.

Fⁿr die offizielle Anerkennung von Bildungsnachweisen anderer BundeslΣnder und im Ausland erworbener Bildungsqualifikationen fⁿr die Zulassung zum Studium an der UniversitΣt Tⁿbingen ist fⁿr deutsche Staatsangeh÷rige das Oberschulamt Stuttgart, Breitscheidstra▀e 42, 70176 Stuttgart, Tel. 0711/943-0 zustΣndig. Auskⁿnfte erteilt auch das Studentensekretariat.

AuslΣndische Staatsangeh÷rige wenden sich an das Akademische Beratungszentrum.

 

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